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Willkommen zu Brandenburg Versicherungen, Thema Private Krankenversicherung
Die private KrankenversicherungDie private Krankenversicherung kann individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden und nach Wunsch - über die Grundabsicherung hinaus - einzelne Teilrisiken absichern oder ausschließen. Sie bestimmen hier den Leistungsumfang zu einem großen Teil selbst. Je nach Lebensstandard, nach Einkommen und Risikobereitschaft. Die Möglichkeiten reichen von der Grundabsicherung - ungefähr äquivalent zur gesetz... : Die private Krankenversicherung
private Krankenversicherung - LeistungsumfangWer eine private Krankenversicherung abschließt, hat die Möglichkeit, den Leistungsumfang mitzubestimmen.Ob Sie besonders großen Wert auf die Erstattung von Brillen oder auf ein Ein-Bett-Zimmer im Krankenhaus legen: Es gibt für fast alles den passenden Tarif. Sie entscheiden, welche Leistungen für Sie unverzichtbar sind und welche Sie nicht so wichtig finden. Unser Infoteil stellt Ihnen die notwendigen Informationen zur Verfügung.* freie Arztwahl (nicht auf Kassenärzte beschränkt)* Heilpraktikerleistungen w... : private Krankenversicherung - Leistungsumfang
Private Krankenversicherung BeamteNeben der ges Krankenversicherung (GKV) ist die private Krankenversicherung (PKV) die zweite tragende Säule des deutschen Krankenversicherungssystems. Beamte bekommen bei den meisten Versicherungen spezielle Tarife für ihre gesundheitliche Absicherung... : Private Krankenversicherung Beamte
private Krankenversicherung für BeamteFür Beamte und Beamtenanwärter steht die private Krankenversicherung offen. Beamte und Beamte in Ausbildung erhalten Beihilfe (Zuschuß des Dienstherrn zur Krankenversicherung seiner Bediensteten).Über die Beihilfe wird ein prozentualer Anteil der Kosten für die Krankenversicherung abgedeckt. Die Restkosten können über eine private Krankenversicherung abgesichert werden. Beamte und Beamtenanwärter erhalt... : private Krankenversicherung für Beamte
Was sind die wesentlichen Änderungen?Durch das Alterseinkünftegesetz ergeben sich – beginnend ab 2005 – insbesondere folgende Änderungen: Bis zum Jahr 2040 wird die Besteuerung der Renten und Pensionen schrittweise – beginnend ab dem Jahr 2005 – angeglichen, d.h. im Bereich der Altersversorgung wird durchgängig zu einem System der nachgelagerten Besteuerung übergegangen.Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Alterseinkünfte (gesetzliche Renten, Pensionen, Betriebsrenten, private Lei... : Was sind die wesentlichen Änderungen?
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